Jägerschaft Bremervörde
 

Rechtliches

In dieser Rubrik können Sie rechtlich für uns Jäger relevante Sachen nachlesen, sich informieren und ggf. runterladen. 



Aktuelle Veröffentlichungen:


Führen von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln und
Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs

Für Jägerinnen und Jäger ergeben sich daraus folgende wesentliche Punkte:

  • Das Führen von Waffen und Messern ist in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs grundsätzlich untersagt.
  • Inhaberinnen und Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind von diesem Verbot ausgenommen, soweit das Führen im Rahmen der jeweiligen Erlaubnis erfolgt. Ein solcher Zusammenhang in Hinblick auf die Jagdausübung muss unmittelbar und nachvollziehbar sein. In öffentlichen Verkehrsmitteln wird ein jagdlicher Bezug in der Regel nicht gegeben sein. Es wird daher nicht ausreichend sein, sich allgemein auf die Jagdausübung zu berufen. Unabhängig von den Regelungen in der Verordnung wird dringend empfohlen, Waffen und Messer in öffentlichen Verkehrsmitteln nur im Ausnahmefall und grundsätzlich nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit (verschlossen in einem geeigneten Behältnis) zu transportieren.


Insbesondere bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ist im Einzelfall eine sorgfältige Prüfung der jeweiligen Situation erforderlich.

Verstöße gegen die Verordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. 

Fragen und Antworten zu der Verordnung hat das MI im Internet hier veröffentlicht:

https://www.mi.niedersachsen.de/themen/innere_sicherheit/waffenverbot_opnv/faq/waffen-und-messerverbot-in-verkehrsmitteln-des-offentlichen-personenverkehrs-249809.html


Downloadbereich:


Hinweis:
Die Verantwortung für Ihr rechtlich korrektes Handeln obliegt Ihnen selbst und wird durch das hier zur Verfügung gestellte Material nicht an die Jägerschaft übertragen. Es handelt sich lediglich um einen für Sie angebotenen Service.

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