12. Newsletter der Bremervörder Jägerschaft
Änderungen im Jagdgesetz
Mit Änderungsgesetz vom 23.06.2026 haben sich einige, teilweise gravierende Änderungen am Jagdgesetz ergeben. Wir möchten Sie bitten, sich über die Änderungen zu informieren und sich ggf. auch die unterschiedlichen Zeiten des Inkrafttretens zu notieren.
Katzen in der Falle
Die Rechtsauffassung darüber, wie mit gefangenen Katzen umzugehen ist, ist derzeit in der Stadt Bremervörde und den Gemeinden nicht einheitlich.
Um für unsere Mitglieder Rechtssicherheit zu schaffen, haben wir beim Landkreis angefragt, ob bis zu einer abschließenden rechtlichen Klärung das Freilassen einer Katze aus einer Lebendfalle weder vom Veterinäramt noch von der Jagdbehörde als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird. Diese Bestätigung haben wir vom Landkreis erhalten. Das bedeutet, dass Katzen derzeit ohne rechtliche Konsequenzen seitens des Landkreises aus einer Lebendfalle freigelassen werden können.
Diese Aussage gilt vorläufig, bis seitens des zuständigen Ministeriums in Hannover eine abschließende Klarstellung bzw. eine entsprechende Regelung über den Verordnungsweg erfolgt.
Wir möchten außerdem noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Töten einer nicht verwilderten Katze einen Verstoß gegen § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz darstellt und eine Straftat ist.
ASP: Aufwandsentschädigung bei Prävention
Im Rahmen der Präventionsmaßnahmen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) wurden Aufwandsentschädigungen neu aufgelegt. Einen kleinen Überblick erhalten Sie hier bei uns:
Gleich zwei Titel geholt: Carmen Brand-Wilshusen wird Doppel-Landesmeisterin
Bei den Landes-Einzel-Meisterschaften in Liebenau, konnte Carmen Brand-Wilshusen einmal mehr zeigen, was sie im jagdlichen Schießen kann. Mit einer starken Leistung konnte sich gleich zwei Landesmeistertitel in der Damenklasse sichern – sowohl in der Schrotwertung als auch in der Gesamtwertung. Mit starken 29 Tauben (29/3) und 170 Ringen mit der Kugel, erreichte sie insgesamt 315 Punkte. Damit zeigte Carmen eine überzeugende Leistung und setzte sich in beiden Wertungen an die Spitze der Damenklasse.
Herzlichen Glückwunsch zu diesem tollen Erfolg und den beiden Landesmeistertiteln! Waidmannsheil, Carmen!
Gemeinsam für Artenvielfalt in der Feldmark
Mit einem eigenen Förderprojekt setzt sich die Jägerschaft dafür ein, möglichst viele Flächen in der Feldmark als wertvolle Blühstreifen aufzuwerten. Ziel ist es, Lebens- und Nahrungsräume für Insekten zu schaffen und gleichzeitig wichtige Nist-, Rückzugs- und Schutzmöglichkeiten für Bodenbrüter zu erhalten.
Die Besonderheit unseres Projektes: Wir unterstützen Landwirte auch bei der Anlage einjähriger Blühstreifen mit geeignetem Saatgut. Zwar werden insbesondere mehrjährige bzw. zweijährige Blühflächen gefördert, doch nicht jeder landwirtschaftliche Betrieb kann bestimmte Flächen für einen längeren Zeitraum aus der Produktion nehmen. Gerade hier möchten wir ansetzen und eine unkomplizierte Möglichkeit schaffen, dennoch etwas für die Artenvielfalt zu tun.
Für die Umsetzung konnten wir eine Mikroförderung der LAGFA Niedersachsen e. V. erhalten. Mit dieser Unterstützung stellen wir Saatgut zur Verfügung und ermöglichen so die Anlage zusätzlicher Blühstreifen in der Feldmark.
Jeder Blühstreifen zählt: Die blühenden Flächen bieten Insekten Nahrung und Lebensraum und schaffen zugleich Deckung und Schutz für Bodenbrüter. Darüber hinaus wird unsere Feldmark bunter und abwechslungsreicher – und damit auch für Spaziergängerinnen und Spaziergänger attraktiver.
Mit unserem Projekt möchten wir zeigen, dass Naturschutz auch mit kleinen, praxisnahen Maßnahmen und gemeinschaftlichem Engagement möglich ist. Wir freuen uns, gemeinsam mit den Landwirten weitere Flächen aufzuwerten und damit einen sichtbaren Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt in unserer Region zu leisten.
Jagdhundeführung - worauf wir achten sollten
Ein aktueller Fall zeigt, dass der Umgang mit unseren Jagdhunden heute genauer beobachtet und bewertet wird. Auch wenn eine Korrektur aus unserer Sicht angemessen war, kann daraus schnell eine Anzeige entstehen. Gerade auf der Jagd sollten wir deshalb darauf achten, wie wir mit unseren Hunden umgehen - das ist nicht nur eine Frage des guten Stils, auch rechtlich setzt der Tierschutz klare Grenzen.
Nach § 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) dürfen einem Tier ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. § 3 Nr. 5 TierSchG verbietet außerdem die Ausbildung oder das Training eines Tieres, wenn damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Für Hunde bestimmt die Tierschutz-Hundeverordnung in § 2 Abs. 5 ausdrücklich, dass bei Ausbildung, Erziehung und Training keine schmerzhaften Mittel verwendet werden dürfen.
Das bedeutet nicht, dass ein Jagdhund nicht konsequent geführt oder korrigiert werden darf. Klare Regeln und eine konsequente Ausbildung gehören selbstverständlich zur guten Jagdhundeführung. Entscheidend ist jedoch ruhig und kontrolliert zu arbeiten. Und gerade im Revier gilt: Unser Umgang mit dem Hund wird wahrgenommen. Was für den Hundeführer vielleicht nur eine kurze Korrektur ist, kann von anderen schnell anders bewertet werden. Die Handlungsempfehlung: Konsequenz ja – körperliche Strafe nein. Damit schützen wir nicht nur unsere Hunde, sondern vermeiden auch unnötige Konflikte und Ärger und wir zeigen, dass gute Jagdhundeführung und Tierschutz selbstverständlich zusammengehören.
Onlineseminar Wildbretvermarktung
Bereits im 3. Jahr bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ein zweiteiliges Onlineseminar zum Thema Wildbretvermarktung an. In diesem Seminar, welches auf Anregung der Landesjägerschaft entstanden ist, geht es inhaltlich um gesetzliche und hygienische Bestimmungen für die Direktvermarktung von Wildfleisch in Niedersachsen, sowie um das Thema Marketing und die Kalkulation eines angemessenen Verkaufspreises.
Die beiden nächsten zweiteiligen Seminare finden bereits im September (21.9. &. 28.9.) und im Oktober (12. &. 15.10.26) statt.
Die aktuellen Terminveröffentlichungen finden Sie auch unter www.lwk-niedersachsen.de unter Eingabe des Stichwortes „Wildfleisch“ zu finden
Blattzeit
Ab sofort ist die Blattzeit frei und ohne Anmeldung zugänglich. Über die Wegsite www.blattzeit.de können nun alle Inhalte der zweimonatlich erscheinenden Print- sowie der monatlichen Digitalausgabe ohne Einschränkungen aufgerufen werden.







